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Quo vadis Triman?

helmut.minor • 18. Februar 2023

EU-Komission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich ein.

Die EU-Kommission hat am 15. Februar 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet, da die französischen Auflagen zur Kennzeichnung von Produkten, Geräten, Batterien und Verpackungen mit dem Triman-Etikett gegen das Binnenmarktprinzip des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt verstoßen könnten.

Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/inf_23_525


Die Triman-Kennzeichnung mit Hinweisen zur Abfalltrennung für Endverbraucher soll zu einem besseren Bewusstsein der Verbraucher und zu einer Verhaltensänderung führen, die sich in einer sortenreineren Vorsortierung und damit einem höherwertigen Recycling der gesammelten Abfälle niederschlagen kann. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele der französischen und damit auch der europäischen Kreislaufwirtschaft erreicht werden (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en)


In jüngerer Vergangenheit haben auch andere EU-Mitgliedsstaaten eigene Vorstöße zu Kennzeichnungen, Registrierungen und Erhebung von Abgaben unternommen. Als Beispiel seien hier Italien und Spanien angeführt.


Die derzeit bestehende Verpackungsrichtlinie regelt die Kennzeichnung von Verpackungen nur in Form des Hinweises auf die Kommissions-Entscheidung 97/129/EG zur freiwilligen Kennzeichnungen der Verpackungen mit Materialarten. Die damit einhergehende Freiheit im Warenverkehr wird durch die Festlegung nationaler Etikettierungen tendenziell gefährdet, zumindest stellen sie de facto einen erheblichen Zusatzaufwand für die betroffenen Hersteller und Inverkehrbringer dar, die ihre Waren auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen wollen.


Frankreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf den Vorstoß der EU-Kommission zu reagieren. In dieser Zeit bleiben die bestehenden Regelungen aber in Kraft. Die Triman-Kennzeichnung muss von den betroffenen Unternehmen also spätestens bis zum Ende der Übergangsfristen zum Abverkauf der Lagerbestände (bei elektrischen und elektronischen Geräten bis 15. Juni 2023) umgesetzt werden.


Das Vorgehen der EU-Kommission kann nach Einschätzung durch die envenance GmbH durchaus im Zusammenhang mit dem kürzlich veröffentlichten Entwurf der Verpackungsverordnung gesehen werden. In Artikel 11 des Entwurfs wird das Thema der unterschiedlichen Kennzeichnungsgesetze der Mitgliedstaaten adressiert und soll vereinheitlicht werden, wie auch der gesamte Entwurf im Sinne eines einheitlichen, einfacheren und standardisierten Lösung angelegt ist. Inwieweit und vor allem wann dies durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten, auch vor dem Hintergrund weitergehender Durchführungsakte und entsprechender Übergangszeiten.


Weitergehende Quellen:


https://expertises.ademe.fr/economie-circulaire/consommer-autrement/passer-a-laction/reconnaitre-produit-plus-respectueux-lenvironnement/dossier/autres-declarations-environnementales/logos-environnementaux-obligatoires


https://www.citeo.com/info-tri


https://www.ecosystem.eco/fr/article/signaletique-consignes-tri

 


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