Die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt Herstellern und Inverkehrbringern von elektrischen und elektronischen Geräten die Verantwortung für die Finanzierung der Organisation der Sammlung und des Recyclings ihrer Geräte auf.
Die Richtlinie ist in allen Mitgliedsstaaten der EU in die nationalen Gesetzgebungen umgesetzt. Daraus ergeben eine Vielzahl unterschiedlicher administrativer und operativer Anforderungen über alle Länder hinweg. Ein einziges Register existiert nicht.
Außerhalb der EU gibt es weltweit entsprechende Regelungen in etwa 70 Ländern.
Die Batterien-Richtlinie 2006/66/EG legt den Herstellern und Inverkehrbringern von Batterien und Akkumulatoren die Pflicht auf, die Finanzierung der Organisation von Sammlung und Recycling ihrer Batterien und Akkumulatoren zu übernehmen. In der Batterien-Richtlinie sind auch Batterien und Akkumulatoren enthalten, die in elektrische Geräte eingebaut sind. Es gibt in der EU kein zentrales Register.
Seit dem 18. August 2023 ist in der EU die Batterien-Verordnung in Kraft.
Die Verpackungs-Richtlinie 94/62/EG ist die älteste Richtlinie im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung und reguliert einen der größten Abfallströme überhaupt.
Bei der Umsetzung der Verpackungsrichtlinie wurde mehr Fokus auf die Einrichtung von Sammelsystemen als auf Register gelegt. Auch gibt es europa- und weltweit eine Reihe von Bagatellgrenzen bezüglich der in Verkehr gebrachten Mengen. Darüber hinaus bestehen eigene Regelungen zur Kennzeichnung in einigen Ländern, wie die Triman-Etikettierung in Frankreich und die Umweltkennzeichnung von Verpackungen in Italien.
Als letztes Mitgliedsland der Europäischen Union wird Dänemark zum 1. Januar 2025 die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung vornehmen.
Am 5. Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Textilien-Richtlinie, die verpflichtende und harmonisierte Recyclingverpflichtungen für Hersteller von Textilien in der EU schaffen würde. Das Hauptziel besteht darin, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten verantwortlich zu machen und das nachhaltige Management von Textilabfällen in der gesamten EU zu unterstützen.
Die Grundlogik folgt den bereits bestehenden Richtlinien.