Am 26. Dezember 2022 hat das türkische Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel eine neue Verordnung für die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronikaltgeräten veröffentlicht. Hierin wird die Gesetzgebung aus dem Mai 2012 konkretisiert und gemäß Artikel 28 der Verordnung mit den Regelungen der EU harmonisiert.
Demnach gelten bis zum 1. Januar 2024 noch zehn Kategorien, die der Struktur der ehemaligen WEEE-Richtlinie 2002/96/EG folgen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der Türkei dann ebenfalls der offene Anwendungsbereich wie in der EU-WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Elektro- und Elektronikgeräte werden somit in die sechs Kategorien eingeordnet, die auch aus der EU-WEEE-Richtlinie bekannt sind.
In diesem Zusammenhang ergeben sich bereits heute Registrierungs- und Meldepflichten, die in Ihrer Grundstruktur der europäischen Regelung gleichen. Hersteller und Inverkehrbringer müssen sich gemäß Artikel 4 hh) registrieren. Im Falle von ausländischen Direktvertreibern muss ein Bevollmächtigter benannt werden. Die Teilnahme an Sammelsystemen ist verpflichtend, ebenso wie die Abgabe von Mengenmeldungen und die Abführung von Entsorgungsgebühren. Die Mengenmeldungen müssen an die Behörden und Sammelsysteme parallel erfolgen (GEKAP-Meldungen)
Die Sammelsysteme sind auf unterschiedliche Kategorien aufgeteilt, betroffene Hersteller können also nicht alle Kategorien bei einem System entpflichten. Die Meldekriterien weichen von den Regelungen in der EU ab, insbesondere sind eingebaute Batterien als Teil des Gerätegewichtes zu melden (vergleiche hierzu Durchführungsverordnung (EU) 2017/699 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0699&from=DE)
Demgegenüber müssen die eingebauten Batterien nicht zusätzlich bei einem Batterien-Sammelsystem entpflichtet werden.
Auch scheinen die Bezeichnungen der WEEE-Kategorien bei den Sammelsystemen von den Definitionen für die Geräteeinordnungen abzuweichen, so wird unter der Kategorie 4 die ITK-Geräte und unter Kategorie 6 Haushaltskleingeräte geführt. Dadurch dürfte sich die Verwaltung der Daten für Registrierung und Meldung bei den Herstellern verkomplizieren.
Die Grundstruktur der neuen türkischen WEEE-Verordnung ähnelt den EU-Regelungen und damit fällt aus der Sicht des EU-Nutzers die grundsätzliche Orientierung leichter. Die Umsetzung und die konkreten Anforderungen sind aber lokal ausgeprägt. Betroffene Hersteller müssen sich also mit den spezifischen nationalen Anforderungen auseinandersetzen, um Konformität sicherzustellen – ebenso wie in den EU-Mitgliedsstaaten.
Der Text der neuen Gesetzgebung ist hier einsehbar:
https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2022/12/20221226-1.htm