Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland führt zum Jahresbeginn 2024 für den Bereich der Verpackungen ein System der erweiterten Herstellerverpflichtung (UK EPR) ein. Aufgrund der mehrphasigen Einführung müssen sich Unternehmen aber bereits im Laufe des Jahres 2023 auf neue Verpflichtungen einstellen.
Inverkehrbringer, die bisher nicht unter die Verpflichtungen der UK-Verpackungsgesetzgebung gefallen sind (aufgrund der Bagatellgrenzen von 2 Mio GBP Umsatz und der 50-Tonnen-Grenze an jährlich in Verkehr gebrachten Verpackungen) können nun erstmals betroffen sein. Die neue Mindestgrenze für die sogenannten „kleinen Hersteller“ (small producer) liegt bei 1 Mio GBP Umsatz pro Jahr und 25 Tonnen Verpackungen pro Jahr
In Zukunft wird es nur noch einen „single point of compliance“ für Verpackungen geben. Das Prinzip der geteilten Herstellerverantwortung und der Aufteilung der Verantwortung entlang der Lieferkette wird aufgegeben.
Die Meldungen haben generell halbjährlich zu erfolgen mit einer ersten Meldung am 1 Oktober 2023. Weiterhin sollen die Meldungen die Mengen in ganz UK abdecken und nicht mehr auf die einzelnen Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland aufgeteilt werden.
Die Hersteller und Inverkehrbringer müssen ihre Verpackungen mit den „Recycle Now“-Logos kennzeichnen.
Haushaltsverpackungen werden ausschließlich vom neu zu schaffenden „Scheme Administrator“ administriert. Nicht-Haushaltsverpackungen werden weiterhin von den Kollektivsystemen erfasst.