FAQ

Häufige Fragen


Was bedeutet WEEE?

WEEE ist die Abkürzung für Waste Electrical and Electronic Equipment.


Wie lauten jeweils die korrekten Bezeichnungen der WEEE-, Batterien-, Verpackungs- und Textilien-Richtlinien und wo finde ich sie?

Die korrekten Bezeichnungen sind nachfolgend aufgelistet. Über den Link gelangt man direkt zur Seite der EU-Kommission, auf der die Richtlinien einsehbar sind.


WEEE-Richtlinie: 2012/19/EU

Batterien-Richtline: 2006/66/EG

Verpackungs-Richtlinie: 94/62/EG

Vorschlag der EU-Kommission zur Textilien EPR 2023/0234 (COD)


Was bedeutet EPR?

EPR steht für Extended Producer Responsibility (erweiterte Herstellerverantwortung) und steht für das Prinzip, dass Hersteller und Inverkehrbringer für die Umweltauswirkungen Ihrer Güter über den gesamten Lebenszyklus die Verantwortung übernehmen müssen.

Das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung gründet sich ursprünglich im Übereinkommen von Basel (Basel Convention) und dem OECD-Ratsbeschluss Abfall, aus dem die Abfallrahmenrichtlinie der EU sowie die WEEE-, Batterien-, Verpackungs- und auch die Altfahrzeugrichtlinie hervorgegangen sind.


Wer ist verantwortlich für die Registrierung?

Die Verantwortung für die Registrierung liegt letztlich beim verantwortlichen Hersteller, der allerdings nicht immer mit dem klassischen Produzenten gleichzusetzen ist. Vielmehr kommt es bei der Klärung der Verantwortung darauf an, wer die betreffenden Güter in Verkehr bringt.


Gibt es ein einheitliches europäisches Register für WEEE, Batterien, Verpackungen und Textilien?

Nein. Ein übergreifendes Register für alle Richtlinien in ganz Europa existiert nicht. In einigen Ländern werden zwar mehrere Richtlinien in einem Register verwaltet (z.B. in Frankreich, Deutschland, UK, Schweden, Dänemark), es gibt jedoch kein europaweites Register für alle drei Richtlinien gemeinsam und auch kein europäisches Register jeweils für eine Richtlinie.


Soll ich mich vorsorglich für alle Richtlinien in allen Ländern registrieren?

Die envenance empfiehlt, die Notwendigkeit der Registrierungen sorgfältig zu prüfen, da Registrierungen nur dann erforderlich sind, wenn wirklich Herstellerverpflichtungen für das betreffende Unternehmen bestehen. Unnötige Registrierungen führen zu vermeidbaren Kosten auf Unternehmensseite und verzerren auf Behördenseite das Bild der Marktteilnehmer.


Kann man die Herstellerverantwortung delegieren?

Nein. Es ist aber möglich, die Erledigung der Aufgaben weitgehend zu delegieren. Bei der Beachtung und im Umgang mit Ausnahmen steht Ihnen die envenance zur Seite. Auf diese Art kann die Erfüllung der Aufgaben effizient und korrekt erledigt werden, ohne dass zusätzliches Personal notwendig ist.


Was versteht man unter der Kennzeichnungspflicht?

Elektrogeräte, Batterien und Akkumulatoren müssen so gekennzeichnet werden, dass der der Nutzer versteht, dass die Entsorgung nicht im normalen Siedlungsabfall erfolgen darf. Hierzu gehört insbesondere die Kennzeichnung mit einer durchgestrichenen Mülltonne. Auch Verpackungen  müssen in einigen Ländern gekennzeichnet werden. Zu nennen sind hier das Symbol des Grünen Punktes, die italienischen Trennungshinweise sowie die Kennzeichnung mit der Triman-Etikettierung in Frankreich.


Warum der Name envenance?

Der Name unseres Unternehmens setzt sich zusammen aus den Worten environmental und compliance.


Warum Wüstendünen als graphischer Hintergrund der Webseite?

Die Vielzahl der Umweltgesetzgebungen, ihre Dynamik und Komplexität können dazu führen, die Orientierung zu verlieren. Wir führen unsere Kunden zu Lösungen wie ein Wüstenführer, der die Karawane durch eine sich ständig verändernde und doch immer gleich aussehende Umgebung sicher zur nächsten Oase führt. Egal welcher Sturm an Anforderungen (symbolisiert durch unser Logo) auf unsere Kunden zukommt, wir sorgen für Orientierung.


Wem gehört die envenance?

Der Gesellschafter der envenance GmbH ist Helmut Minor. Das Unternehmen ist unabhängig von Herstellern, Logistik- und Entsorgungsunternehmen oder Kollektivsytemen.






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