Die Richtlinie 2012/19/EU verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von elektrischen und elektronischen Geräten zur Erklärung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne. Insofern der Balken verwendet wird, ist auch dieser wiederum zu erklären. Weiterhin sind die Nutzer darüber aufzuklären, dass Elektro- und Elektronikgeräte gefährliche Bestandteile enthalten können, die bei unsachgemäßer Entsorgung die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen. Der Nutzer soll darüber aufgeklärt werden, dass mit der getrennten Sammlung eine richtige Behandlung, die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen und die Wiederverwendung gewährleistet ist.
Der Nutzer soll auch erfahren, wie er die Altgeräte zurückgeben kann. Bei der Hinterlegung der entsprechenden Informationen in öffentlichen Registern wie der deutschen Stiftung elektro-altgeräte-register (ear) ist bei der Beauftragung Dritter auch der Name und die Anschrift des Beauftragten anzugeben.
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